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Ethik: Kontraktualismus

  • Autorenbild: Chatty Avocado
    Chatty Avocado
  • 11. März 2021
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 1. Juni 2021

Nach einer kurzen Einleitung werden zwei kontraktualistische Moraltheorien näher betrachtet und diskutiert. Deren erste unterstellt rationale, eigeninteressierte Personen, wohingegen die zweite auf vernünftige, auch altruistisch motivierte Menschen fokussiert.

Bild: Pixabay.com (Peggy_Marco)





Allgemeines

Kontraktualistische Theorien als Theorien der normativen Ethik werden auch als "Vertragstheorien" bezeichnet. Sie wollen in einem Gesellschaftsvertrag ein Fundament legen, auf dem eine Gesellschafts- bzw. Rechtsordnung (inkl. Gewohnheitsrecht) errichtet und moralisch sowie institutionell begründet werden kann. Über den Vertrag werden diese Ordnungen also legitimiert. Die Zustimmung zu diesen Gesellschafts- bzw. Rechtsordnungen resp. zum Vertrag kann entweder tatsächlich oder aber auch nur hypothetisch als mögliche Übereinkunft aller Betroffenen erfolgen.



Kontraktualismus I (Hobbes, Stemmer u.a.)

Die Grundidee dieser ersten Spielart des Kontraktualismus besteht darin, dass Menschen diejenigen Normen gesellschaftlicher Interaktion befolgen, die dafür sorgen, dass sie das bestmögliche Leben führen können. Solche Normen gelten hierin als moralische Normen. Im Weiteren wird postuliert, dass jedermann zwanglose Gründe habe, in diesem Sinne moralisch zu handeln, weil die Befolgung der Normen das eigene Leben und das Zusammenleben besser und erträglicher macht, insbesondere im Vergleich mit einer Welt, in der keine Normen existieren oder diese Normen nicht befolgt werden.


Nun sollen diese Gründe, gemäss derer die Normen befolgt werden, allen vom Vertrag betroffenen Personen vermittelt werden können, woraus sich die Rechtfertigung der Normen ergibt. Bei vornehmlich oder ausschliesslich von Eigeninteresse angetriebenen Menschen ist diese Rechtfertigung jedoch eine besondere Herausforderung, weil in gewissen Situationen die Preisgabe der Eigeninteressen nötig ist, damit Kollektivinteressen erfüllbar werden (z.B. Herdenimmunität durch Impfung).


Moralische Normen sind für alle relevant, weil im Endeffekt alle besser leben, wenn sie auch auf andere Menschen resp. Lebewesen Rücksicht nehmen. Wer häufig oder immer Eigeninteressen verfolgt, lebt in aller Regel vor allem längerfristig insgesamt schlechter, als wenn er seinem Egoismus situativ gewisse Schranken auferlegt. Diese Regel ist insbesondere dadurch begründet, dass ein Menschenleben ohne Interaktion / Kooperation mit anderen Menschen nahezu unmöglich ist. Folglich ist es rational, Normen zu befolgen und in diesem Sinne moralisch zu handeln, weil die Befolgung der Normen längerfristig in Summe den Eigeninteresse dient. Ergo ist es auch rational, sich auf eben solche Normen zu einigen.


Wiewohl jede rationale Person also ein Interesse daran hat, dass die moralischen Normen von allen befolgt werden, hat nicht jede rationale Person ein Interesse daran, diese Normen stets auch selbst zu befolgen - insbesondere dann nicht, wenn keine negativen Konsequenzen drohen. Infolgedessen ist es überdies rational, per Einführung von Sanktionen die Normenbefolgung sicherzustellen. Die moralische Pflicht zur Befolgung der Normen ergibt sich somit aus der im Eigeninteresse liegenden Abwendung der ansonsten drohenden Sanktionen, die sich diese rationalen Personen selbst auferlegt hatten.


Diese Auslegung, wonach sich rationale Personen eine moralische Pflicht selbst auferlegen, indem sie sich Sanktionen bei Nichtbefolgung der Normen androhen, ist jedoch mit dem Problem behaftet, dass die Sanktionen nur dann konsequent greifen können, wenn auch alle Pflichtverletzungen manifest werden. Wird aber im Verborgenen Unrecht getan, bleibt diese Nichtbefolgung der Normen folgenlos.


Dieser Problematik wird argumentativ entgegen gehalten, auch Unrechttun im Verborgenen liege nicht im Eigeninteresse rationaler Personen. Sobald nämlich ruchbar werde, dass jemand zu solcherlei Pflichtverletzungen neige, laufe diese Person Gefahr, inskünftig nicht mehr als Interaktions- bzw. Kooperationspartner anerkannt zu werden, wodurch sich der Erwartungswert der künftigen Erfüllung von Eigeninteressen verringere . Zudem würde die Verletzung von Normen ohnehin auch innere Sanktionen ("schlechtes Gewissen") hervorrufen, wobei gerade dieses letzte Argument für vollkommen rationale Personen vermutlich ohne Belang ist.



Kontraktualismus 2 (Scanlon, Rawls u.a.)

Die Grundidee dieser zweiten Spielart des Kontraktualismus besteht darin, dass Menschen diejenigen Normen gesellschaftlicher Interaktion befolgen, denen vernünftige Personen zustimmen können. Moralische Normen sind demnach das Ergebnis einer Einigung vernünftiger Personen, die sich gegenseitig als gleichwertig betrachten. Im Gebot der Gleichwertigkeit wird erkennbar, dass diese zweite Form des Kontraktualismus gewisse moralische Prämissen hat. Diese werden in Kauf genommen, weil ihnen vernünftige Personen im Rahmen der Vertragsverhandlung ohnehin zustimmen würden.


"Vernünftig" sind gemäss dieser Definition jene Menschen, die nicht bloss (wie "rationale" Personen) ihre Eigeninteressen verfolgen, sondern die eine allgemeine Akzeptanz moralischer Normen fordern, die nur dadurch erreichbar ist, dass die Anliegen aller Betroffenen in Rechnung gestellt werden.


Als falsch im moralischen Sinne wird in dieser zweiten Konzeption etwas verstanden, das sich anderen gegenüber nicht rechtfertigen lässt. So sind Handlungen moralisch falsch, die auf Prinzipien beruhen, die vernünftigerweise und mithin begründbar zurückgewiesen werden können, beispielsweise wegen Unfairness. Kurzum lassen sich richtige Handlungen anderen gegenüber stets rechtfertigen, wohingegen sich falsche Handlungen anderen gegenüber stets nicht rechtfertigen lassen.


Im Unterschied zu utilitaristischen Moraltheorien werden im hier besprochenen Kontraktualismus die individuellen Anliegen nicht zu einer "Glückssumme" der Allgemeinheit aggregiert, die dann gegenüber einer alternativen, geringeren "Glückssumme" ein höheres moralisches Gewicht hat. Vielmehr kann eine Einzelperson im hier besprochenen Kontraktualismus eine ungleiche Verteilung von Vor- und Nachteilen vernünftigerweise als unzumutbar zurückweisen, d.h. diese Theorie betrachtet nicht bloss ein Ergebnis (z.B. weltweites Gesamtvermögen), sondern unterwirft auch dessen Verteilung moralischen Fragen.


Wenn beispielsweise ein Gut entweder durch eine leichte Schädigung Vieler oder aber durch eine schwere Schädigung Weniger erreicht werden kann, wäre die leichte Schädigung Vieler zu bevorzugen, weil die Wenigen einen vernünftigen Rückweisungsgrund hätten, selbst wenn sie - wie dies in der Theorie auch gefordert wird - die Lasten der Vielen berücksichtigen. Demgegenüber wäre aber folglich die Schädigung Weniger einer Schädigung Vieler zu bevorzugen (z.B. Inkaufnahme von Impfschäden).



 

Die weiteren Zusammenfassungen zur Ethik und andere diesbezügliche Beiträge finden sich hier.

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